Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 25.10.2023

dein Kinderevent – Nina Rüther
Luisenstraße 30 – 44137 Dortmund
Tel. +49 (0) 231 330 38584
www.dein-kinderevent.de
kontakt[at]dein-kinderevent.de

§ 1 Geltungsbereich
Für sämtliche Leistungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweiligen Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

§ 2 Vertragsabschluss
1 Angebote seitens dein Kinderevent sind unverbindlich. Die im Angebot zugrunde gelegten An- und Abfahrtszeiten werden geschätzt und nach Veranstaltungsende nach tatsächlichem Zeitaufwand abgerechnet (siehe § 6). Durch die Bestätigung des Auftraggebers wird ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Vertrages abgegeben.
Die Annahme erfolgt durch die Auftragsbestätigung von dein Kinderevent®, wodurch zu den im Angebot genannten Bedingungen der Vertrag zustande kommt.

2 Ergänzungen, Nebenabreden und Änderungen der Leistung werden nur durch eine ausdrückliche und schriftliche Bestätigung von dein Kinderevent wirksam.

3 Die Annahmefrist für ein konkretes Angebot beträgt bei Veranstaltungsterminen in der Hauptsaison (Juni – September) sechs Werktage und bei Veranstaltungsterminen in der Nebensaison (Oktober – Mai) 10 Werktage. Nach Ablauf dieser Frist behält sich dein Kinderevent vor, den Termin anderweitig zu vergeben.

§ 3 Leistungsumfang und Geltungsbereich
1 Der Umfang der geschuldeten Leistung ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Dem Angebot beigefügte Bilder o.ä. sind nur beispielhaft. Das Abgebildete wird nicht in dieser Form geschuldet, außer dies wurde ausdrücklich vereinbart.

2 Der Auftraggeber stellt für die Durchführung der Veranstaltung den erforderlichen Rahmen entsprechend des Auftrags zur Verfügung. Dazu gehören soweit nicht anders vereinbart Tische und Stühle vor Ort sowie ausreichende Parkmöglichkeiten. Eventuell anfallende Parkkosten werden gesondert in Rechnung gestellt.

3 Die Mindestanzahl des Personals vor Ort beträgt unabhängig von der Anzahl der teilnehmenden Kinder mindestens zwei Personen. Bei geschlossenen Veranstaltungen mit festgelegter Kinderanzahl, wie z.B. Hochzeiten, Geburtstage, Firmenfeiern, ist die endgültige Anzahl von Kindern zwischen 0–13 Jahren bis sechs Wochen vor der Veranstaltung mitzuteilen. Bis sechs
Wochen vor der Veranstaltung ist eine Anpassung der Anzahl des Personals möglich, sollte sich die Anzahl der Kinder verringern oder erhöhen.

4 Im Vordergrund steht immer das Interesse der Kinder, so dass sich dein Kinderevent vorbehält, die Durchführung der Veranstaltung vor Ort gleichwertig anzupassen, in Ausnahmefällen abzubrechen oder die Aufsichtspflicht über die Kinder an die Eltern/Begleitpersonen zurück zu übertragen. Ein solcher Ausnahmefall liegt vor, wenn auf Grund veränderter/nicht mitgeteilter Umstände eine auftragsgemäße Durchführung und die Gewährleistung der Sicherheit der Kinder nicht mehr möglich sind, beispielsweise bei einer wesentlich höheren Anzahl an Kindern als vereinbart. Sollte ein solcher Fall eintreten teilt dein Kinderevent dies unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber mit.

5 Eine Verlängerung des Auftrages ist vor Ort mit dem anwesenden Personal abzusprechen. Die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten werden in Rechnung gestellt.

6 Ab 22 Uhr wird ein gesetzlicher Zuschlag in Höhe von 25% pro Stunde in Rechnung gestellt.

§ 4 Pflichten und Rechte
1 Es gehört zu den Pflichten des Auftraggebers alle für die Durchführung notwendigen Informationen dein Kinderevent mitzuteilen. Darunter fällt insbesondere bis sechs Wochen vor der Veranstaltung uns die Anzahl aller anwesenden Kinder zwischen 0 –13 Jahren und Gefahrenquellen vor Ort (z.B. Wasser) zu nennen. Solche Gefahrenquellen sind nach Möglichkeit zu beseitigen.

2 Ab sechs Stunden Arbeitszeit verpflichtet sich der Auftraggeber dem anwesenden Personal von dein Kinderevent eine Mahlzeit zur Verfügung zu stellen. Sollte dies nicht möglich sein, berechnen wir die vor Ort üblichen Kosten für eine solche.

3 Die Einholung erforderlicher Genehmigungen von öffentlichen Stellen und die Tragung der anfallenden Kosten obliegen dem Auftraggeber.

§ 5 Preise
Es gelten die Preise der Auftragsbestätigung.

§ 6 Rechnungsstellung und Zahlung
1 Bei Buchung werden 50% des im Angebot genannten Gesamtpreises als Anzahlung fällig.

2 Der Restbetrag wird nach Veranstaltungsende in Rechnung gestellt. Die Vergütung erfolgt nach Zeitaufwand, sodass insbesondere die abgerechneten An- und Abfahrtszeiten von den Angaben im Angebot abweichen können.

§ 7 Stornierung
1 Für eine Stornierung, die nicht von dein Kinderevent zu vertreten ist, berechnen wir ab Zustandekommen des Vertrages 50% des Auftragswertes und ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn die vertraglich vereinbarte Vergütung in voller Höhe, soweit der Termin nicht gleichwertig vergeben werden kann.

2 Es ist dem Auftraggeber gestattet nachzuweisen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

3 Ausgenommen von dieser Regelung sind die gesetzlich geregelten Fälle des Rücktritts- und Widerrufsrechtes.

4 Die Geltendmachung eines tatsächlich höher entstandenen Schadens behält sich dein Kinderevent vor.

§ 8 Versicherung und Haftung
1 Auf Wunsch ist eine Unfallversicherung für die teilnehmenden Kinder möglich. Die Kosten dafür werden gesondert aufgestellt und sind Teil des Auftrages.

2 dein Kinderevent trägt keine Haftung für Fälle höherer Gewalt.

3 Eine verschuldensabhängige Haftung von dein Kinderevent und dem Personal für andere als aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden beschränkt sich auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln.

§ 9 Copyright und Urheberrecht
Die von dein Kinderevent erstellten Konzepte und Entwürfe dürfen vom Auftraggeber nur in dem vertraglich vereinbarten Umfang verwendet und insbesondere vervielfältigt werden. Eine weitergehende Nutzung bedarf der schriftlichen Genehmigung von dein Kinderevent. Bei Nichtzustandekommen eines Vertrages schuldet der Auftraggeber die übliche Vergütung, sofern die Entwürfe sowie individuell erstellten Konzepte von dein Kinderevent vollständig oder teilweise verwendet werden.

§ 10 Referenzrecht
dein Kinderevent behält sich vor, Geschäftskunden auf unserer Website und sozialen Kanälen wie instagram und LinkedIn und in Unternehmensunterlagen als Referenz aufzuführen, sofern diese nicht widersprechen, Geheimhaltungsvereinbarungen oder offensichtlich Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen.

§ 11 Datenschutz
Personenbezogenen Daten werden von dein Kinderevent vertraulich und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften auf Grundlage der DSGVO verarbeitet. Daten werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung vom Auftraggeber von dein Kinderevent an Dritte weitergegeben.

Einen Einblick in unsere bunte Arbeit erhältst du auf Instagram:

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